20. Oktober 2017

Betriebs­prü­fung – eine Check­liste bringt Sicher­heit und vermeidet Fehler

Betriebs­prü­fungen machen Unter­nehmer und Mitar­beiter meis­tens nervös. Daher sollten für den Fall der Fälle vorher Verhal­tens­re­geln mit dem Steuer­berater bespro­chen werden, damit alles glatt­geht.

Text: Midia NuriWelcher Zeit­raum wird geprüft?

  • Was ist das erste Prüfungs­jahr?
  • Welche Forma­lien sind zu beachten?
    • Liegt die Betriebs­prü­fungs­an­ord­nung mit Termin, prüfendem Finanzamt, Name und Tele­fon­nummer des Prüfers vor?
    • Ist sie inhalt­lich fehler­frei, also recht­zeitig ergangen und das zu prüfende Unter­nehmen zwei­fels­frei erkennbar?
    • Gibt es Gründe, den Prüfer wegen Befan­gen­heit abzu­lehnen?
    • Sollte der ange­setzte Termin verschoben werden, etwa wegen Krank­heit oder aus betrieb­li­chen Gründen wie etwa Messen?
    Wo findet die Betriebs­prü­fung statt?
    • Im Finanzamt oder beim Steuer­berater? Dann müssen die Unter­lagen dort zur Verfü­gung stehen.
    • Im Unter­nehmen? Dann müssen dem Prüfer ein Raum und die übliche Büro­aus­stat­tung gestellt werden.
    • Wurden frühere Jahre bereits geprüft? Dann müssen Berichte in Kopie aus dem Archiv bereit­liegen.
    Ist der elek­tro­ni­sche Daten­zu­griff im Betrieb ange­ordnet?
    • Daten­träger anfor­dern bezie­hungs­weise erstellen.
    • Abwei­chendes Pass­wort vergeben, um Prüfer den Zugriff zu ermög­li­chen.
    • Bei unmit­tel­barem Daten­zu­griff einen Raum mit PC bereit­stellen und sicher­stellen, dass Daten nur gelesen und nicht verän­dert werden können.
    • Bei mittel­barem Daten­zu­griff einen Mitar­beiter in der Programm­be­die­nung unter­weisen und Daten nach Vorgaben des Prüfers filtern und sortieren.

    Bei Fragen spre­chen Sie uns gerne an.

    Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de
    Heraus­geber: DATEV eG, Nürn­berg