29. Juni 2016

Die Kfz-Steuer

Deutsch­land ist Auto­land: In Deutsch­land sind zirka 60 Millionen Kraft­fahr­zeuge und Anhänger zuge­lassen. Für diese Fahr­zeuge fällt in unter­schied­li­cher Höhe die Kraft­fahr­zeug­steuer (Kfz-Steuer) an.

Die Einnahmen aus der Kfz-Steuer – das Gesamt­auf­kommen beträgt jähr­lich etwa 8,5 Milli­arden Euro – sind nicht zweck­ge­bunden beispiels­weise für den Bau und die Erhal­tung des Stra­ßen­netzes. Viel­mehr dienen sie wie alle Steu­er­ein­nahmen als allge­meine Haus­halts­ein­nahmen zur Deckung aller Ausgaben.

Beginn und Ende der Steu­er­pflicht

Bei Fahr­zeugen, die in Deutsch­land zum Verkehr zuge­lassen werden, beginnt mit der Zulas­sung bei der Zulas­sungs­be­hörde die Steu­er­pflicht. Sie endet mit der Abmel­dung des Fahr­zeugs bei der Zulas­sungs­be­hörde.

Zustän­dig­keit des Zolls

Seit dem 1. Juli 2014 ist die Bundes­fi­nanz­ver­wal­tung (die Zoll­ver­wal­tung) für die Erhe­bung der Kraft­fahr­zeug­steuer zuständig. Zuvor wurde sie kurz­zeitig vom Bundes­mi­nis­te­rium der Finanzen verwaltet, welches sich bis zum 30. Juni 2014 der Landes­fi­nanz­be­hörden im Wege der Organ­leihe bei der Verwal­tung der Kraft­fahr­zeug­steuer bediente. Zwar erfolgt die An- und Abmel­dung von Kraft­fahr­zeugen oder Anhän­gern erfolgt wie bisher bei den Kfz-Zulas­sungs­be­hörden, jedoch über­mit­teln diese die Daten an den Zoll.

Bei der Fahr­zeug­zu­las­sung ist der Halter verpflichtet, ein Last­schrift­mandat zu erteilen. Dadurch wird die jähr­liche Kfz-Steuer auto­ma­tisch vom Konto des Halters abge­bucht. Die Kfz-Steuer wird im Rahmen des SEPA-Last­schrift­ver­fah­rens regel­mäßig für zwölf Monate im Voraus abge­bucht.

Höhe der Kfz-Steuer

Die Höhe der Kfz-Steuer ist von mehreren Faktoren wie der Art des Fahr­zeugs abhängig. So sind verschie­dene Steu­er­sätze für Kraft­räder (Motor­räder), für Perso­nen­kraft­wagen (Pkw), für Leicht­fahr­zeuge, für Wohn­mo­bile, für Nutz­fahr­zeuge sowie für Kraft­fahr­zeug­an­hänger vorge­sehen.
Für einen Pkw beispiels­weise richtet sich die Steuer

  • bei Erst­zu­las­sung bis 30. Juni 2009 nach Hubraum und Emis­si­ons­klasse (soge­nannte Abgas­norm z. B. Euro 4),
  • bei Erst­zu­las­sung ab 1. Juli 2009 nach Hubraum und CO2-Wert für das Fahr­zeug.

Im Ergebnis werden damit sprit­spa­rende Pkw begüns­tigt.

Der Hubraum eines Pkw gibt an, wie groß das Hubvo­lumen des Motors ist. Ein großer Hubraum liefert ein hohes Dreh­mo­ment mit dem Nach­teil eines hohen Kraft­stoff­ver­brauchs. Das Berech­nungs­ver­fahren für Pkw sieht wie folgt aus:

  • Otto­motor: „Sockel­be­trag“ von 2,00 Euro je ange­fan­gene 100 cm³ Hubraum.
  • Diesel­motor: „Sockel­be­trag“ von 9,50 Euro je ange­fan­gene 100 cm³ Hubraum.

Hinzu kommt der CO2-abhän­gige Steu­er­be­trag: Dieser beträgt 2,00 Euro je Gramm CO2 pro Kilo­meter ober­halb eines steu­er­freien Grenz­werts. Dieser Grenz­wert beträgt bei Erst­zu­las­sungen ab 1.Januar 2014 95 g/km.

Hubraum und CO2-Wert eines Pkw sind der Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I zu ent-
nehmen.

Steu­er­be­frei­ungen

Der Gesetz­geber fördert jedoch nicht nur emis­si­ons­arme Pkw, sondern gewährt bestimmten Gruppen eine Steu­er­be­freiung. So kann das Kraft­fahr­zeug eines schwer­be­hin­derten Halters voll­ständig von der Steuer befreit werden, wenn im Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis eines der Merk­zei­chen „H“, „Bl“ oder „aG“ enthalten ist.

In anderen Fällen ist eine Steu­er­ermä­ßi­gung von 50 Prozent für ein Kraft­fahr­zeug möglich, wenn im Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis (mit oran­ge­far­benem Flächen­auf­druck) eines der Merk­zei­chen „G“ oder „Gl“ enthalten ist.

Auch reine Elek­tro­fahr­zeuge sind bei Erst­zu­las­sung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 für 10 Jahre, ab 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020 für 5 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Für alle Arten von Hybrid­elek­tro­fahr­zeugen gilt diese Steu­er­be­freiung jedoch nicht.

Bestimmte Zugma­schinen, Sonder­fahr­zeuge und Anhänger der Land- und Forst­wirt­schaft, die ausschließ­lich in land- und forst­wirt­schaft­li­chen Betrieben genutzt werden, sind eben­falls steu­er­frei.

Fazit

Abhängig von der Fahr­zeugart sind unter­schied­liche Steu­er­sätze vorge­sehen. Dies macht das System kompli­zierter, sorgt aber für eine hohe Einzel­fall­ge­rech­tig­keit.

Bei Fragen spre­chen Sie uns gerne an.